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2010-10-08
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Der neue Arbeitsvertrag
Einen neuen Arbeitsvertrag in den Händen zu halten, ist ein fantastisches Gefühl. Womöglich haben Sie bereits einige Punkte im Kopf, die Ihnen wichtig sind. Notieren Sie sich diese ruhig vorab. Wenn erst einmal die Unterschrift gesetzt ist, lässt sich im Nachhinein schwer verhandeln.
Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie, ob Sie den Vertrag mit nach Hause nehmen und in Ruhe durchlesen können. Wie sich das am besten regeln lässt, ist stets situationsabhängig.
Kleine Tipps, worauf Sie achten können, ist zum Beispiel die Regelung der Überstunden. Es gibt gesetzliche Vorschriften, wie viele Überstunden einem Arbeitsnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit zumutbar sind und damit zulässig sind. Über die gesetzlichen Regelungen können Sie sich im Internet informieren. Fragen Sie Ihren zukünftigen Arbeitgeber, ob außerordentliche Arbeitsstunden finanziell oder mit Freizeit ausgeglichen werden. Das sollte vertraglich geregelt werden.
Selbstverständlich wird auch das Gehalt im Arbeitsvertrag geregelt. Für den Fall, dass Sie während einer festgelegten Probezeit geringeren Lohn erhalten, empfiehlt es sich, das Folgegehalt auch schon schriftlich zu fixieren. Es ist schwer, wenn sich die betriebswirtschaftliche Situation eines Unternehmens ändert, nachträglich Gehalt zu verhandeln.
Weitere wichtige Punkte, die Arbeitsvertrag geregelt werden müssen, sind: Jahresurlaub, Krankheitsfall, Aufgabengebiete, Kündigungsfristen.
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